Neue Corona-Schutzverordnung in NRW – Ab 20. August Massage nur noch für Getestete, Geimpfte oder Genesene

Liebe Kundinnen und Kunden,

ab dem 20. August 2021 tritt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Danach dürfen bei Inzidenzen über 35 körpernahe Dienstleistungen, wie z.B. Massagen, die sogenannte 3G-Regelung: dass heißt der Zutritt erfolgt nur noch für gegen Covid19 Geimpfte, Genesene oder Getestete.

Da die Inzidenzen in Wuppertal deutlich über 35 liegen, können wir den Zutritt zu unserem Massagestudio nur immunisierten oder getesteten Personen gestatten und sind verpflichtet, dies zu kontrollieren. Der Nachweis kann mittels Impfpass aus Papier, einem ausgedruckten Zertifikat oder mit einem elektronischen Zertifikat z.B. mit der CovPass-App oder der CoronaWarn-App erfolgen. Außerdem benötigen wir ein Ausweisdokument, also einen Pass oder Personalausweis.

   

Bitte beachten Sie, dass auch mit Nachweis weiterhin die Pflicht zum tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2 oder FFP3 ohne Ventil) besteht.

Die Erfassung von Kontaktdaten ist hingegen nicht mehr erforderlich.

 

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW finden Sie hier.

Informationen zum digitalen Impfnachweis finden Sie hier.

(Bilder von Nattamon Bahnmüller)