Neue Corona-Schutzverordnung in NRW – Ab 24. November Massage nur noch für Geimpfte oder Genesene

Liebe Kundinnen und Kunden,

ab dem 24. November 2021 tritt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Danach gilt für Wellness-Massagen die sogenannte 2G-Regelung. Das heißt der Zutritt erfolgt nur noch für gegen Covid19 geimpfte oder nachweislich von Covid19 genesene Personen.

Aus diesem Grund, können wir den Zutritt zu unserem Massagestudio nur immunisierten Personen (geimpft oder genesen) gestatten und sind verpflichtet, dies zu kontrollieren. Der Nachweis kann mittels Impfpass aus Papier, einem ausgedruckten Zertifikat oder mit einem elektronischen Zertifikat z.B. mit der CovPass-App oder der CoronaWarn-App erfolgen. Außerdem benötigen wir ein Ausweisdokument, also einen Pass oder Personalausweis.

   

Bitte beachten Sie, dass auch mit Nachweis weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2 oder FFP3 ohne Ventil) besteht.

Die Erfassung von Kontaktdaten ist hingegen nicht mehr erforderlich.

Besitzer von Gutscheinen, die noch nicht geimpft oder genesen sind, können diese momentan leider nicht einlösen. Sie brauchen sich aber keine Sorgen zu machen: während der Pandemie erworbene Gutscheine bleiben 2 Jahre statt nur einem Jahr gültig.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW finden Sie hier.

Informationen zum digitalen Impfnachweis finden Sie hier.

(Bilder von Nattamon Bahnmüller)